Wenn du aus dem Ausland nach Österreich übersiedelst, richten sich die Formalitäten grundsätzlich danach, ob du aus einem EU-Mitgliedstaat oder aus einem Nicht-EU-Staat kommst.
Ziehst du aus einem EU-Staat zu, gilt: Für das Übersiedlungsgut, also dein persönliches Eigentum, sind grundsätzlich weder Steuern zu bezahlen noch besondere Formalitäten beachten. Vor der erstmaligen Zulassung deines Kfz zum Verkehr im Inland entrichtest du jedoch die Normverbrauchsabgabe (NoVa) beim zuständigen Finanzamt.
Bei einer Übersiedlung aus einem Nicht-EU-Staat ist zu berücksichtigen, dass bei der Einfuhr von Waren in die EU normalerweise Eingangsabgaben zu entrichten sind. Für bestimmtes Übersiedlungsgut besteht jedoch eine Abgabenbefreiung. Abgabenfrei bedeutet, dass weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer fällig werden.
Hier gibt’s weitere Informationen zum Übersiedlungsgut.