In Österreich gibt es ein System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Auch Arbeitslose und Pensionisten unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Pflichtversicherung beginnt, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 
Wie du versichert bist, entscheidet somit dein Arbeitsverhältnis. Dein Dienstgeber kann dir sicher mehr Informationen dazu geben. Sollten Angehörige (Kinder, Studierende, EhepartnerInnen) selbst nicht versichert sein, können sie bei dir mitversichert werden.

Mehr Informationen findest du unter www.sozialversicherung.at.

Ich bin krank, wohin soll ich mich wenden?
Im Krankheitsfall oder bei Beschwerden sollte ein Haus- bzw. Facharzt oder in akuten Fällen ein Krankenhaus aufgesucht werden. Bitte beachten: immer die e-card (Sozialversicherungskarte) mitnehmen.

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